__ diesen Aufforderungen jeweils nicht nach und drang mit seinem Penis in seine Ehefrau ein, bis er zu einem Samenerguss kam. A.________ tat dies entgegen dem deutlich geäusserten Willen seiner Ehefrau C.________ und obschon ihm aufgrund der für ihn erkennbaren und von ihm verstandenen Aussagen seiner Ehefrau sowie aufgrund ihres Verhaltens klar war, dass sie in diesen fünf bis sechs Situationen keinen Geschlechtsverkehr mit ihm wollte. Überdies erklärte ihm C.________ nach jedem der Übergriffe, dass er zuvor gegen ihren Willen mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzog und sie mit ihm keine sexuellen Handlungen vornehmen will, wenn er betrunken ist. Dabei war es C.______