5 nach Ziff. IV.5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs. Weiter beantragte er eine angemessene Entschädigung für seine Verteidigungskosten sowie eine solche für die angeblich zu Unrecht ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 364 Tagen (5. September 2018 bis 3. September 2019) von insgesamt CHF 36'400.00. Damit sind die Ziff. I.1.-2. (Schuldsprüche wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung), Ziff. I.1. (Verurteilung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren), Ziff.