5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil in Teilen angefochten (siehe Ziff. 2. hiervor). Konkret richtete er seine Berufung gegen die Schuldsprüche nach Ziff. I.1.-2. (Schuldspruch wegen mehrfacher Vergewaltigung und wegen sexueller Nötigung), gegen das Strafmass nach Ziff. I.1., Ziff. I.3.-5. sowie gegen den Zivilpunkt nach Ziff. III.1. und die verfügte Ausschreibung der Landesverweisung im SIS