1. zu einer angemessenen Strafe 2. zu den gesamten Verfahrenskosten 3. zur Bezahlung von CHF 18'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 2. Juni 2018 an Frau C.________. 4. zur Bezahlung der gesamten Interventionskosten der Straf- und Zivilklägerin für das erstund zweitinstanzliche Verfahren, für das erstinstanzliche Verfahren gemäss bereits eingereichter Kostennote und für das zweitinstanzliche Verfahren gemäss heutiger Kostennote. Im Weiteren sei das Honorar der amtlichen Vertreterin der Straf- und Zivilklägerin zu verfügen.