I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Oberland vom 28. Mai 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ 1. schuldig erklärt wurde der Tätlichkeiten, mehrfach begangen Anfang Juli 2018 und am 4. August 2018 in E.________(Ort) z.N.v. C.________; 2. verurteilt wurde zu einer Busse von CHF 1'000.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse. ll.