Das erstinstanzliche Urteil sei wie folgt abzuändern: 1. A.________ sei vom Vorwurf der Vergewaltigung, mehrfach, und der sexuellen Nötigung, beide angeblich zum Nachteil von C.________ in der Zeit zwischen April 2018 und 3. August 2018 in E.________(Ort), freizusprechen; 2. Die anteilsmässigen erstinstanzlichen und die vollen oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen; 3. A.________ sei eine angemessene Entschädigung in der Höhe der Verteidigungskosten auszurichten; 4. A._____