Weiter wurde den Parteien kurz vor Verhandlungsbeginn je eine Kopie der edierten Akten des M.________(Frauenhaus), Journalausdruck betreffend die Privatklägerin, erstellt zwischen 9. und 13. August 2018 (pag. 709 ff.), sowie der Fachstelle J.________(Anlaufstelle) bei sexueller und häuslicher Gewalt, J.________(Anlaufstelle), erstellt zwischen 9. und 31. August 2018 (pag. 719 ff.) inkl. unterzeichneter Entbindungserklärung (pag. 704) abgegeben. Ausserdem wurden der Beschuldigte sowie die Privatklägerin in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 6. Oktober 2020 erneut einvernommen (pag. 726 ff., 736 ff.).