III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 482). Letztlich traf sie die notwenigen Verfügungen und ordnete dabei insbesondere an, den Beschuldigten – vorerst für 3 Monate – in Sicherheitshaft zu belassen (Art. 231 i.V.m. 2 Art. 227 StPO) und dass das beschlagnahmte Mobiltelefon htc, desire 10 lifestyle (weiss) nach Eintritt der Rechtskraft an den Beschuldigten zu retournieren sei (Ziff. IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 482 f.).