I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 480). Sodann wurde er zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 und einer Landesverweisung von 7 Jahren verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der ebengenannten Busse auf 10 Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.2.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 480). Weiter auferlegte die Vorinstanz dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 21’981.45 (inkl. Gebühren von CHF 19'975.00 und Auslagen von CHF 2'006.45; Ziff. I.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.