19. Differenzialprognose Im Sinne einer Differenzialprognose sind schliesslich die Vorzüge und Nachteile der Verbüssung der gesamten Strafe denjenigen einer Aussetzung des letzten Teils der Strafe gegenüberzustellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_32/2019 vom 28. Februar 2019 E. 2.2 mit Hinweisen). Diesbezüglich bringt die Verteidigung vor, die Gefahr einer erneuten Delinquenz könne durch die weitere Strafverbüssung mutmasslich nicht gesenkt werden. Auch eine Gefährdung hochwertiger Rechtsgüter sei mit der Entlassung des Beschwerdeführers nicht verbunden.