In der Praxis ist die prognostische Beurteilung stets mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Dies gilt besonders bei illegal anwesenden ausländischen Staatsangehörigen. Die Lebensumstände und die zu erwartenden (Re-)Integrationsmassnahmen im Ausland können sich negativ auf die Legalprognose auswirken. Zudem können auf das Ausland bezogene Zukunftspläne kaum überprüft werden. Eine blosse Bekundung, in Zukunft straffrei mit seiner Familie zu leben, kann indessen nicht genügen (zum Ganzen KOLLER, a.a.O., Art. 86 N 11, mit Hinweisen).