Zwar waren die Täter bestrebt, bei ihren Einbruchdiebstählen abgelegene und unbewohnte Bauten auszusuchen und so die Begegnung mit anderen Personen zu vermeiden. Beim Einsteigen gingen sie aber jeweils mit viel Gewalt und damit wenig Rücksicht auf das Eigentum Dritter vor und hinterliessen entsprechend hohen Sachschaden. Wenngleich eine zielgerichtete Gefährdung von Leib und Leben stark negativ ins Gewicht gefallen wäre, wirkt sich ein Absehen davon nicht notwendigerweise positiv aus. Vorliegend ist dieser Umstand neutral zu gewichten.