46). Auch später beharrte der Beschwerdeführer darauf, nur über sich sprechen zu wollen, räumte aber immerhin noch ein, er habe die beiden Mittäter (aus dem Kosovo und aus Serbien) in Italien kennengelernt und habe vermutet, dass sie im Ausland Einbrüche verübten (amtliche Akten BVD, ab pag. 60 Z. 485 ff. und 509 ff.). Dieses Verhalten verdeutlicht das bereits von der Vorinstanz aufgezeigte Bestreben, möglichst wenige Informationen preis zu geben und sich selber gleichzeitig in ein möglichst gutes Licht zu rücken.