Gleichzeitig relativieren die nachträglichen Erkenntnisse aber auch die stets sofort an den Tag gelegte Einsicht und Reue. Auch die vorgebrachte Betroffenheit über die in der Schweiz begangenen Straftaten (bzw. über seine angeblich erstmalige Straffälligkeit) erscheinen nach dem Auftauchen des italienischen Strafregisterauszugs in einem ganz anderen Licht. Gleich hielt es der Beschwerdeführer auch mit den Informationen, die er zu seinen Bandenmitgliedern preisgab. So behauptete er anfänglich, er habe gemeinsam mit einem Rumänen und einem Bulgaren operiert, mit welchen er zusammen von Frankreich in die Schweiz gefahren sei (amtliche Akten BVD, pag.