6 sungsverhalten darstellt, ist es sogar prognostisch negativ zu werten. Prognostisch relevant ist das Verhalten des Verurteilten in jenen Anstaltssituationen, welche dem „normalen Leben" ähnlich sind, etwa das Arbeitsverhalten, das Verhalten gegenüber Personen und Mitgefangenen sowie allgemein Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit. Letzteres lässt sich im Rahmen von Vollzugslockerungen unter Beweis stellen. Prognostisch nicht notwendigerweise relevant sind Verhaltensweisen in anstaltsspezifischen Situationen, z.B. die Einhaltung der Vorschriften zur Zellenordnung. Entscheidend