5 dium. Er hatte somit einen Schritt in Richtung einer deliktfreien Zukunft gemacht. Als diese Anstellung endete und der Beschwerdeführer erneut auf Geld angewiesen war, schloss er sich einer Bande an, um in der Schweiz Einbruchdiebstähle zu begehen und sich so seinen Lebensunterhalt auf illegalem Weg zu finanzieren (amtliche Akten BVD, pag. 547 ff.). Aufgrund seines Alters und seiner Ausbildung besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Beschwerdeführer auch in Zukunft nicht auf Anhieb eine Anstellung findet.