Umgekehrt können personenbezogene Ressourcen (u.a. Selbstkontrolle, vorhandene [realistische] Lebensziele, ausreichende soziale Kompetenzen etc.) sowie auch umweltbezogene Ressourcen (u.a. emotionale Bindung an eine zuverlässige Person, Einbindung in sowie Unterstützung durch ein normkonformes soziales Netzwerk, gute Bildung/berufliche Anstellung) fallspezifisch, d.h. abhängig vom individuellen Deliktsmechanismus, prognostisch positiv gewertet werden. Zu beurteilen ist, ob ein «Wandel zum Besseren» stattgefunden hat (KOLLER, a.a.O. N 8 zu Art. 86 StGB).