15. Persönlichkeitsmerkmale des Täters Bei den prognostisch zu berücksichtigenden Persönlichkeitsmerkmalen des Täters handelt es sich um Merkmale, welche auf strafrechtlich relevante Denk- und Verhaltensmuster hinweisen, wie z.B. erhöhte Kränkbarkeit, Impulsivität, Selbstbezogenheit, Aggressivität etc. (CORNELIA KOLLER, in: Basler Kommentar Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N 8 zu Art. 86 StGB). Umgekehrt können personenbezogene Ressourcen (u.a. Selbstkontrolle, vorhandene [realistische]