Die beruflichen Verhältnisse des Beschwerdeführers sind nicht gefestigt. Gemäss eigenen Angaben habe er im Kosovo die Primarschule und das Gymnasium, anschliessend vier Jahre lang eine Schule bei der Bahn besucht. Danach habe er als Grafiker gearbeitet. In der Folge sei er nach Italien ausgereist, wo er in der Küche, als Pizza-Kurier, Reinigungskraft oder als Touristenführer gearbeitet habe, jeweils "schwarz" und "ohne Vertrag". Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis habe er sich in Italien an der Universität immatrikuliert, das Studium jedoch wieder abgebrochen.