2. Herrn A.________ sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des unterzeichnenden Anwalts als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen. 5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 15. Oktober 2019 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 90 f.). 6. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 beantragte die POM die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Bezüglich des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege enthielt sie sich eines formellen Antrags (pag. 97 ff.).