4. Am 14. Oktober 2019 erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 11. September 2019 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. In Aufhebung des Entscheides der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 11. September 2019 sei die Verfügung vom 2. Juli 2019 des Amtes für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste, aufzuheben und Herrn A.________ die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug per den 15. Juli 2019 zu bewilligen. 2. Herrn A.__