87 ff.). Am 15. Juli 2019 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der ausgesprochenen Freiheitsstrafe verbüsst. Das Strafende fällt auf den 25. August 2020 (amtliche Akten BVD, pag. 143 ff.). 2. Mit Verfügung vom 2. Juli 2019 wiesen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend BVD) das Gesuch des Beschwerdeführers um bedingte Entlassung ab (amtliche Akten BVD, pag. 187 ff.).