21. Zusammengefasst hält der angefochtene Entscheid der POM der Rechtskontrolle stand. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 22. 22.1 Der Beschwerdeführer beantragt, es sei ihm für das verwaltungsexterne Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch Rechts-