5 oder wolle in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten werden. Unter diesen Umständen sei die Eröffnung an den Beschwerdeführer zu Recht erfolgt, womit die Beschwerde als verspätet eingereicht zu qualifizieren und darauf nicht einzutreten sei (amtliche Akten 2018.POM.785, pag. 029 ff. und amtliche Akten SK 19 38, pag. 27 ff.).