6. Eventualiter zu Ziff. 1 hiervor: Es sei der Entscheid vom 21. Dezember 2018 der POM (2018.POM.785) aufzuheben und die Sache sei an die Vorinstanz zur neuen Beurteilung und Entscheidung zurückzuweisen. 7. Es sei dem Beschwerdeführer für das verwaltungsexterne Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. 8. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen.