Am 22. November 2018 übermittelte das AJV die Beschwerde vom 12. September 2018 sowie die Unterlagen aus dem Einigungsverfahren zur Durchführung des ordentlichen Beschwerdeverfahrens an die POM (amtliche Akten 2018.POM.785, pag. 022). Mit Verfügung vom 27. November 2018 nahm die POM Akt von der erwähnten Weiterleitung (amtliche Akten 2018.POM.785, pag. 23 f.). 4. Mit Entscheid vom 21. Dezember 2018 trat die POM nicht auf die Beschwerde ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und amtliche Verbeiständung ab (amtliche Akten 2018.POM.785, pag. 029 ff. und amtliche Akten SK 19 38, pag. 27 ff.).