Eventualiter sei die Verfügung vom 7. September 2018 aufzuheben und an die Vorinstanz zur neuen Beurteilung und Entscheidung zurückzuweisen. Weiter sei dem Beschwerdeführer für das verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden [Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend Rechtsanwalt B.________)] (amtliche Akten 2018.POM.785, pag. 005 ff.).