2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 12. September 2018 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend POM oder Vorinstanz) Beschwerde. Er beantragte, in Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 7. September 2018 des RG D.________ aufzuheben. Weiter sei festzustellen, dass die Arreststrafe von 7 Tagen rechtswidrig angeordnet worden sei. Eventualiter sei die Verfügung vom 7. September 2018 aufzuheben und an die Vorinstanz zur neuen Beurteilung und Entscheidung zurückzuweisen.