Der Kanton Bern richtet Rechtsanwalt D.________ eine Entschädigung von CHF 4'256.90 aus. Es besteht weder für den Kanton noch für Rechtsanwalt D.________ ein Rück- bzw. Nachforderungsrecht. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den Massnahmenvollzug zurück. 2. Es wird festgestellt, dass im vorliegenden Verfahren kein DNA-Profil erstellt wurde (pag. 2523). 3. Dem für die Führung des AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt.