2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 56'318.80 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung sowie die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerschaft) und unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16'810.25 an den Kanton Bern. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: