A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche in Buchstabe C. Ziffer 1 bis 6 und in Anwendung der Art. 56, 57 und 61 StGB Art. 426, 428 StPO 37 weiter verurteilt zu: 1. Es wird eine Massnahme für junge Erwachsene im Sinne von Art. 61 StGB angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben (Art. 57 Abs. 2 StGB). Es wird festgestellt, dass A.________ die Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB am 12. März 2018 vorzeitig angetreten hat.