4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. G. Im Zivilpunkt weiter verfügt wurde: 1. Die Zivilklagen des Straf- und Zivilklägers E.________ sowie des Straf- und Zivilklägers H.________ werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. a StPO). 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. H. Weiter verfügt wurde: 1. Das beschlagnahmte Messer wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Wiko, schwarz (Ass. Nr. 2) wird A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben. 3. Der Betrag von CHF 90.00 wird eingezogen (Art. 70 StGB). II.