1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den ihm mit Urteil des Kantonalen Jugendgerichts vom 26. Februar 2013 für eine Freiheitsstrafe (JStG) von 2 Monaten gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB). 2. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den ihm mit Urteil der Jugendanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland für eine Freiheitsstrafe (JStG) von 5 Tagen gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB). E. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurde: