16. Rechtskräftige Verfügungen Die Verfügungen betreffend das beschlagnahmte Messer und Mobiltelefon sowie den Geldbetrag von CHF 90.00 sind rechtskräftig und damit nicht neu zu verfügen (pag. 3091, Ziff. VIII. 2. bis 4. des erstinstanzlichen Urteils). 31 17. Vorzeitiger Massnahmenvollzug Bei diesem Ausgang des Verfahrens geht der Beschuldigte in den vorzeitigen Massnahmenvollzug zurück.