41 KAG). Der Honorarrahmen für ein Strafverfahren vor dem Kollegialgericht des Regionalgerichts reicht von CHF 2‘000.00 bis maximal CHF 50‘000.00 (Art. 17 Abs. 1 Bst. c der Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Dieser Rahmen umfasst auch die Abgeltung des Aufwandes für das Vorverfahren (Art. 17 Abs. 2 PKV). In Rechtsmittelverfahren beträgt der Tarifrahmen 10 bis 50 Prozent des erstinstanzlichen Honorars (Art. 17 Abs. 1 Bst. f PKV). Die StPO regelt die Entschädigung der amtlichen Verteidigung bei Freispruch bzw. Obsiegen im Rechtsmittelverfahren nicht explizit.