Mithin hat die Kammer zu beurteilen, welches therapeutische Setting für den Beschuldigten im Urteilszeitpunkt notwendig und geeignet ist. Hierzu hat sich med. pract. G.________ geäussert und sich für die Fortführung der Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB ausgesprochen. Med. pract. G.________ vermochte denn auch nicht verlässlich einzuschätzen, wie sich der Zustand des Beschuldigten im März 2022 präsentieren werde. Zwar werde der Beschuldigte gemäss med.