Es liege ein deutliches Risiko für Gewaltdelikte (allgemein) vor. Der Beschuldigte verfüge – im Spektrum des beurteilten Zieldelikts «Gewaltdelikte» – aktuell über gering ausgeprägte risikosenkende Kontrollfähigkeiten. Die Faktoren, die für eine risikosenkende Veränderung des Betroffenen sprechen, seien aktuell gering ausgeprägt. Die aktuelle Beeinflussbarkeit sei gering ausgeprägt. Die Behandlungsaussichten seien ungünstig. Auch für Raubdelikte bestehe ein deutliches Risiko. Bezüglich Raubdelikte verfüge der Beschuldigte aktuell über gering bis moderat ausgeprägte risikosenkende Kontrollfähigkeiten (pag. 3650 f.). Die aktuelle Beeinflussbarkeit sei gering bis moderat.