3648). Zur chronifizierten Gewaltbereitschaft führte der Abschlussbericht aus, dass der Beschuldigte im Berichtszeitraum gewaltbereite und gewaltbejahende Einstellungen nach wie vor habe erkennen lassen, wobei die Bemühungen, gegen diese anzukämpfen, im Verlauf weniger konstant erschienen seien, was sich in der abnehmenden Zugänglichkeit in den Therapiesitzungen und in der damit zusammenhängend geringeren Bereitschaft zur selbstkritischen Reflexion und diesbezüglichen Auseinandersetzung gezeigt habe. Im Berichtszeitraum wurde der Beschuldigte betreffend wutgeprägter Aggressivität damit konfrontiert, dass beobachtet worden sei, wie er wiederholt einen Mitklienten provoziert habe.