November 2019 [recte: 2020] zur Weiterführung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs in das Massnahmezentrum für junge Erwachsene T.________ verlegt (pag. 3669). Daraufhin erstellte das R.________ am 27. Oktober 2020 seinen Massnahmeschlussbericht (Zeitraum 10. Februar bis 27. August 2020). Diesem Bericht kann unter anderem entnommen werden, dass der Beschuldigte in einem Gespräch vom 23. Juli 2020 davon gesprochen habe, dass es eine Erpressung gegeben habe. Er sei während dieser anwesend gewesen, die Hauptrolle habe aber ein anderer Klient eingenommen. Diesen könne er jedoch nicht verraten, sonst gebe es Stress und Schlägereien. Er habe zudem Angst um seine Familie, lieber nehme er ein