_ und Massnahmenschlussbericht des R.________ Am 25. August 2020 stellte die Verteidigung des Beschuldigten ein Gesuch um Verlegung in ein Massnahmenzentrum. Darin wird unter anderem festgehalten, dass der Beschuldigte der Vollzugsbehörde aus Sicherheitsgründen zur Verfügung gestellt wurde und am 11. Juni 2020 zur Klärung des weiteren Vorgehens in das Regionalgefängnis Burgdorf verlegt worden sei (pag. 3483). Das R.________ sei offenbar nicht bereit den Beschuldigten neuerlich aufzunehmen, dies obschon der mit der Aufenthaltsbeendigung zusammenhängende Vorfall zu Gunsten des Beschuldigten habe geklärt werden können (pag.