Zurzeit sei die Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB weiterzuführen. Welches therapeutische Setting für den Beschuldigten nach Ablauf dieser Massnahme im März 2022 erforderlich sein werde, lasse sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens nur eingeschränkt sagen. Bei einem weiter überwiegend positiven Verlauf seiner Behandlung käme für den Beschuldigten ein eng geführter ambulanter Rahmen in Frage, wobei auch da zunächst eine betreute Wohnform erforderlich sein werde. Auf konkrete Frage der BVD hin erklärte der Gutachter, beim Beschuldigten handle es sich nicht um einen Hochrisikotäter bzw. Hochrisikopatienten im Sinne der Ausführungen von Norbert Nedopil (pag.