_, dass eine Platzierung in einem Wohnheim durchaus denkbar wäre, wenn sich der Massnahmenverlauf weiterhin positiv gestalte und die Lockerungsschritte ohne Komplikationen verlaufen würden. Wenn dagegen Komplikationen auftreten würden oder es zu Lockerungsverstössen käme, müsste dagegen über einen anderen geschlosseneren Rahmen nachgedacht werden (pag. 3712, Z. 23-28). Das zu Handen der BVD erstellte Verlaufsgutachten kam zusammenfassend zu keinen anderen Erkenntnissen als das Ergänzungsgutachten vom 25. September 2020. Insgesamt wird oftmals auf die Ausführungen im Ergänzungsgutachten verwiesen. Insgesamt geht der Gutachter von einem eher positiven Verlauf der Massnahme im R._____