Seine Strategie sei es, an seine Familie zu denken. Er denke öfters an seinen Vater. Dieser habe ihn als letztes in einem Fixiergurt sowie in Handschellen und Fussfesseln gesehen. Er wolle nicht, dass sich ein solches Bild wiederhole (pag. 3718, Z. 4-10). Med. pract. G.________ beurteilte dieses Verhalten des Beschuldigten anlässlich seiner Einvernahme in der oberinstanzlichen Verhandlung ebenfalls vorsichtig positiv (pag. 3715, Z. 13). Der Beschuldigte zeigt sich offenkundig bemüht, bei der Therapie mitzumachen. So erklärte er anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, dass es ihm in der Therapie gelungen sei, sich selbst und seine Gefühle besser kennenzulernen.