Sodann vermochte der Beschuldigte den Rückschlag in Form eines Timeouts und der Unterbringung im Regionalgefängnis Burgdorf aufzufangen, so dass er sich nach der Rückkehr in das R.________ offener und zugänglicher zeigte, was ebenfalls positiv zu beurteilen ist. Dies äusserte sich in den Therapiesitzungen ebenfalls positiv. Anlässlich des zweiten Timeouts reagierte der Beschuldigte bereits ruhiger. Hierzu führte er anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung aus, dass er sich schon viel besser in den Griff bekommen habe. Er habe nachgefragt, da er es nicht verstanden habe. Es sei ihm erklärt worden und er sei ruhig geblieben. Seine Strategie sei es, an seine Familie zu denken.