Der bisherige Verlauf im R.________ zeigt, dass der Beschuldigte sowohl massnahmebedürftig als auch massnahmefähig ist. Er war den therapeutischen Interventionen weitestgehend zugänglich und zeigte sich absprachefähig. Es gelang ihm, die eigenen Defizitbereiche zu erkennen sowie anzusprechen und Strategien zu entwickeln, in heiklen Situationen angemessener zu reagieren. Sodann vermochte der Beschuldigte den Rückschlag in Form eines Timeouts und der Unterbringung im Regionalgefängnis Burgdorf aufzufangen, so dass er sich nach der Rückkehr in das R.________ offener und zugänglicher zeigte, was ebenfalls positiv zu beurteilen ist.