_ geht die Kammer deshalb davon aus, dass sich der bisherige Massnahmenvollzug – trotz des zweifachen Aufenthalts im Regionalgefängnis – überwiegend positiv gestaltete. Aus den Vollzugsberichten des R.________ geht hervor, dass sich der Beschuldigte auf die Therapie eingelassen hat und grundsätzlich gewillt ist, an der Einzel- und Gruppentherapie teilzunehmen. Es wird in den jeweiligen Verlaufsberichten durchaus kritisch beleuchtet, welche Defizite der Beschuldigte aufweist, aber auch welche Fortschritte bereits erzielt werden konnten.