Im Hinblick auf die Vorfälle im Oktober 2019 stelle sich die niedrige Frustrationstoleranz und die Neigung des Beschuldigten zu emotionalen Ausbrüchen und seine verminderte Fähigkeit impulshaftes Verhalten zu kontrollieren dar. Angesichts des Umstandes, dass im bisherigen Verlauf seit dem Jahr 2010 mehrfach Behandlungen und Platzierungen des Exploranden wegen fremdaggressiven bzw. gewalttätigen (und teilweise strafrechtlich relevanten) Handlungen hätten abgebrochen werden müssen, sei davon auszugehen, dass sich die beim Exploranden bestehenden Störungsbilder seit seiner Inhaftierung 2016 offenbar entaktualisiert bzw. abgemildert hätten (pag. 3576).