Gemäss einer weiteren Aktennotiz der BVD betreffend ein Telefongespräch mit der Leiterin der geschlossenen Abteilung des R.________ vom 10. Juni 2020 würden die Schilderungen des Miteingewiesenen insbesondere vor dem Hintergrund, dass beim Beschuldigten seit dem letzten Vorfall vom 3. Oktober 2019 immer wieder Verdachtsmomente für eine Hinterbühne bestanden hätten, nicht gänzlich aus der Luft gegriffen erscheinen. Der Beschuldigte habe dieses Mal nicht so heftig auf die Verlegung in den Arrest reagiert, wobei dieses Mal bei der Eröffnung der Sanktionierung die Polizei beigezogen worden sei.