21 12.2.3 Zweites Timeout Am 10. Juni 2020 wurde der Beschuldigte den Vollzugsbehörden ein weiteres Mal zur Verfügung gestellt (pag. 3418). Die BVD verfügten die Verlegung des Beschuldigten in das Regionalgefängnis Burgdorf per 11. Juni 2020 zur Klärung des weiteren Vorgehens (pag. 3419). Grund dafür sei, dass der Beschuldigte von einem Miteingewiesenen gemäss eines von diesem bei der Leitung des R.________ eingereichten dreiseitigen Schreibens der Erpressung und der Nötigung beschuldigt worden sei.