Nach Ansicht der Fachkommission habe eine vertiefte Auseinandersetzung des Beschuldigten mit den Taten bisher noch nicht stattgefunden (pag. 3503). Nach dem gegenwärtigen Stand der psychiatrischen, psycho- und soziotherapeutischen sowie pädagogischen Verfahren sei das beim Beschuldigten vorliegende Störungsbild generell schwer behandelbar und benötige einen langjährigen therapeutischen und soziopädagogischen Prozess. Gemäss dem Massnahmebericht vom 30. März 2020 werde die aktuelle therapeutische Beeinflussbarkeit des Beschuldigten als moderat eingeschätzt. Es bestünden allerdings relevante Erfolgsaussichten für eine risikosenkende Therapie.